AGB

 

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DI. Mag. Karl Kühn
Lebensraum-Consulting, Zeichenbüro
kkvastu.at


Allgemeine Geschäftsbedingungen
01.03.2019

Gewerbe: Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittel Vastu.
Zeichenbüro – Anfertigen von technischen Zeichnungen nach vollständigen vorgegebenen Angaben des Auftraggebers,
unter Ausschluss aller den Baumeistern und Technischen Büros vorbehaltenen Tätigkeiten.

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge
zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer und dem Auftragnehmer.

b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur,
wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden. Maßgeblich ist die
jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

c) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann,
wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.


2.) Angebote, Nebenabreden

a) Die Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich
aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

b) Enthält eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als
vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

d) Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart und auf Wunsch von
Auftraggeber oder Auftragnehmer in einem Werkvertrag festgehalten. Ansonsten gelten die angebotenen
Leistungen laut Honorar- bzw. Leistungsangebot bzw. mündlicher Vereinbarung.


3.) Auftragserteilung

a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Werkvertrag bzw. Leistungsauflistung im
Honorarangebot oder mündlichen Vereinbarungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer, um
Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden. Einfache Änderungen können auch mündlich
bekannt gegeben werden.

c) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den
allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

d) Der Auftragnehmer kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen
und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den
Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen,
dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
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e) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des
Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des
Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

f) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die
Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und
ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages
von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit
des Beraters bekannt werden.

g) Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem
Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte
Arbeitszeit gebunden.


4.) Gewährleistung und Schadenersatz

a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden.

b) Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende
Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in
Kenntnis setzen.

5.) Rücktritt vom Werkvertrag

a) Ein Rücktritt vom Werkvertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

b) Bei Verzug des Auftragnehmers mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer
angemessenen Nachfrist möglich.

c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die
Durchführung des Auftrages durch den Auftragnehmer unmöglich macht oder erheblich behindert, ist der
Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt.

d) Ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das Honorar der
bereits erbrachten Teilleistungen, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Bei berechtigtem
Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu honorieren.

e) Der Werkvertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

f) Der Werkvertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner
wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt.


6.) Honorar, Leistungsumfang

a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in Euro erstellt.

b) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

c) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die auf der Website des Auftragnehmers herausgegebenen
unverbindlichen, projektabhängigen Honorare Vertragsinhalt. Diese werden im Werkvertrag genau definiert.

d) Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt
entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen.
Üblich sind monatliche Zahlungen gemäß dem Projektfortschritt.

e) Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom
Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen, wenn nicht anders vereinbart (z.B. Anfahrtspauschale).